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Thomas Hering
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Frage von Thomas W. •

Gibt es einen Zeitplan für die Anpassung der Hessischen Besoldung?

Sehr geehrter Herr Hering,

das Urteil vom 17.09.2025 des BVerfG zur Besoldung in Berlin hat auch für die Hessische Besoldung ernorme Auswirkungen.

Selbst unter Ansatz der (verschobenen) Besoldungserhöhung im Dezember bleibt die aktuelle (von der Vergangenheit ganz zu schweigen) Besoldung in Hessen bis in den gehobenen Dienst hinein unter der nach den neuen Prämissen berechneten Mindestbesoldung.

Ich gehe davon aus, das im zuständigen Ministerium hierzu bereits hart gerechnet wird.

Können Sie mitteilen, ob innerhalb des nächsten Jahres zu dem Thema Informationen von Seiten des Dienstherren kommen? Insbesondere, ob weitere Besoldungsanpassungen geplant sind?

Oder wartet Hessen, bis die zwei anhängigen Verfahren in Karlsruhe entschieden wurden und somit der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers weiter eingeschränkt wird?

Vorab vielen Dank, Ihnen und Ihrer Familie schöne Weihnachtsfeiertage!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.

Danke für Ihre Frage und Beschreibung der aktuellen Problemstellung, die ich größtenteils bestätige.

Wie von Ihnen vermutet, wird in der Tat hart gerechnet und das seit Jahren.

Denn bereits seit dem ersten Vorlagenbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (siehe die genannten anhängigen Verfahren) ist von Korrekturen auszugehen. In welcher Höhe exakt, ist derzeit nicht abzusehen, weshalb man eher von Szenarien oder Rechenmodellen sprechen könnte.

Zudem hat es erste Milderungsmaßnahmen in Hessen durch Erhöhungsrunden und Anpassungen bei den Besoldungsgruppen gegeben, welche natürlich am Ende nicht ausreichen werden.

Diese hatte auch ich zunächst auf das Abstandsgebot bezogen, also einen zu geringen Abstand der unteren Besoldungsgruppen zur Sozialhilfe (die allerdings im internationalen Vergleich durchaus großzügig gestaltet ist). 

Die Heilung im Sinne des Abstandsgebots umfasst auch Betrachtung der übrigen Besoldungsgruppen bis in höchste Spitzenämter, weshalb hier nach oben hin komprimiert werden soll.

Diese Fragestellungen werden jetzt durch das Urteil zur Berliner Besoldung nochmals um einen absoluten Anspruch auf Durchschnittsverdienste ergänzt, was höhere Ansprüche und letztlich neue Rechenmodelle auslösen dürfte.

Von daher sehe ich die Linie im Land Hessen bestätigt, wonach man einen verbindlichen Urteilsspruch mit sämtlichen Auswirkungen und Konkretisierungen abwartet. Ansonsten hätte jetzt alles wieder neu aufgerollt werden müssen.

Unberührt davon bleiben die ersten Heilungsmaßnahmen, welche ich ausdrücklich begrüße, um den Beamten auch im Vorhinein erste Schritte entgegen zu kommen, die selbstverständlich noch größere und endgültige Schritte nach sich ziehen müssen.

Die Zeitschiene, welche von juristischen Vorgaben abhängig ist, kann ich aus den vorgenannten Gründen nicht verbindlich aufzeigen und setze hier auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

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