Gibt es einen Zeitplan für die Anpassung der Hessischen Besoldung?
Sehr geehrter Herr Hering,
das Urteil vom 17.09.2025 des BVerfG zur Besoldung in Berlin hat auch für die Hessische Besoldung ernorme Auswirkungen.
Selbst unter Ansatz der (verschobenen) Besoldungserhöhung im Dezember bleibt die aktuelle (von der Vergangenheit ganz zu schweigen) Besoldung in Hessen bis in den gehobenen Dienst hinein unter der nach den neuen Prämissen berechneten Mindestbesoldung.
Ich gehe davon aus, das im zuständigen Ministerium hierzu bereits hart gerechnet wird.
Können Sie mitteilen, ob innerhalb des nächsten Jahres zu dem Thema Informationen von Seiten des Dienstherren kommen? Insbesondere, ob weitere Besoldungsanpassungen geplant sind?
Oder wartet Hessen, bis die zwei anhängigen Verfahren in Karlsruhe entschieden wurden und somit der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers weiter eingeschränkt wird?
Vorab vielen Dank, Ihnen und Ihrer Familie schöne Weihnachtsfeiertage!

