Portrait von Thomas Hering
Thomas Hering
CDU
100 %
34 / 34 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Dorothea D. •

Wie unterstützen Sie als Abgeordneter für den Landkreis, dass dieser seiner gesetzlichen Pflicht zur Gewährung von Leistungen an behinderte Menschen nachkommt, gerichtliche Entscheidungen befolgt?

Sehr geehrter Herr Hering, Leistungen an behinderte Menschen sind Pflichtaufgaben des Landkreises. Im Fall des schwerbehinderten Jungen (GdB 80, Merkzeichen G B H) wurde das gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsermittlungsverfahren nie durchgeführt. Statt individueller Prüfung erfolgten pauschale Kürzungen oder Ablehnungen – sogar laut Rundschreiben des Jugendamtes an Schulen. Ein Vergleich des VG Kassel von 2022 wurde nur kurz beachtet, danach ignoriert. In der Akte findet sich ein irrtümlich abgeheftetes Schreiben einer Anwältin, das belegt, dass der Landkreis Fulda auch in anderen Fällen Gerichtsbeschlüsse missachtet. Für die Jahre 2023/24 läuft ein Verfahren wegen ausstehender Zahlungen, darunter nicht gezahlte Sozialabgaben für die Teilhabeassistenz. Für längere Zeiträume fehlen Bescheide vollständig. Das HMSI prüft inzwischen eine Fachaufsichtsbeschwerde. Es geht hier um Diskriminierung und rechtswidriges Verwaltungshandeln – kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.

Portrait von Thomas Hering
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau Dr. T.

Mein Engagement als Landtagsabgeordneter habe ich bereits dargelegt. Ebenso sehe ich mich in der Verantwortung für den Landkreis Fulda in Funktion als Kreistagsabgeordneter. Diese nehme ich sehr ernst und übe entsprechende Rechte und Pflichten aus, zu denen ich auch Vermittlung, Kontaktherstellung, Antrags- und Fragerecht sowie Unterstützung im Rahmen meiner Möglichkeiten zähle. 

Entsprechende Rücksprachen und Erörterungen anhand Ihrer Nachrichten auch im größeren Kreis vermögen jedoch nicht, hier umfängliche Aktenkenntnis oder fachliche Bewertung des gesamten Vorgangs samt Ihrer Einlassungen vorzunehmen. Das werde ich nicht leisten und steht mir auch nicht zu. 

Sollten Sie über das Portal "Abgeordnetenwatch" Einlassungen meinerseits und öffentliche Stellungnahme zu einem Rechtsstreitverfahren erwarten, muss ich das zurückweisen und bleibe bei den wiederholt vorgebrachten Angaben zu meinem Engagement. Darüber hinaus gehende Schritte sollten den Fachabteilungen, Anwälten, Gerichtsbarkeit überlassen bleiben, welche offensichtlich auf verschiedene Weise mit dem Vorgang befasst sind. Außerdem gilt es, den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu gewährleisten und die Würdigung sämtlicher Umstände und Argumente nicht öffentlich vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thomas Hering
Thomas Hering
CDU

Weitere Fragen an Thomas Hering