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Thomas Hering
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Frage von Felix B. •

Haben Sie für die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes” gestimmt? Wenn ja, warum haben Sie das gemacht, obwohl sich Experten massiv dagegen aussprechen?

Guten Tag Herr Hering,

haben Sie bei der Abstimmung über die „Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes“ dafür abgestimmt (1) gestimmt?

ja oder nein?

Wenn ja, warum haben Sie dafür gestimmt, obwohl sich Experten gegen das Gesetz stellen(2)?

Sollte das Gesetz vom Verfassungsgericht einkassiert werden und Sie haben dafür gestimmt, welche Folgen wird das für Sie haben?

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Personen, die für Gesetze stimmen, die vom Verfassungsgericht einkassiert oder bemängelt werden, aus dem Parlament ausgeschlossen werden, um unsere Demokratie zu schützen?

Danke für eine ehrliche Antwort.

F.B

(1) https://www.hessenschau.de/politik/landtag/meldepflicht-bei-verdacht-auf-fremdgefaehrdung-koalition-verabschiedet-umstrittene-neuregelung-fuer-psychisch-kranke-v1,psychiatrie-meldepflicht-100.html

(2) https://www.aerzteblatt.de/news/hessischer-landtag-beschliesst-umstrittene-neuregelung-fur-bestimmte-psychisch-kranke-a7e7d2e9-c0d7-479c-8bd6-1e3a25e6f0ee

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Antwort von CDU

Guten Tag Herr B.

Auch heute möchte ich auf Ihre Fragestellungen eingehen, obschon ich zuweilen einen bemerkenswerten Unterton wahrnehme, auch bezüglich Rechtsstaatsverständnis und Abgeordnetenverantwortlichkeiten.

Zu Ihrer ersten Frage weise ich auf meine Beantwortung Ihrer gleichgelagerten Frage von Ende Juni hin. Auch danach habe ich den Beratungen keine anders lautenden Erkenntnisse entnehmen können, die mein Abstimmungsverhalten ändern würden. Es bleibt bei hohen Hürden und Facharzteinbindung zur entscheidenden Gefahrenprognose und zur Erhöhung der Sicherheit angesichts schwerster Gewalttaten, wie sie leider immer wieder zu beobachten waren.

Ihre zweite Frage steht in besonderem Kontext zum Rechtsstaatsprinzip. Die Gewaltenteilung zeichnet sich gerade darin aus, dass Gesetzgebungen der Ersten Gewalt der Überprüfbarkeit und ggf. Verwerfung durch die Dritte Gewalt unterliegen. Siehe in diesem Zusammenhang die verfassungsgerichtliche Entscheidung zur Fixierung.

Jetzt aber vorauseilend alle verfassungsgerichtlichen Entscheidungen verlässlich zu prognostizieren, wird Parlamenten regelmäßig nicht möglich sein, weshalb Andeutung oder Ankündigung einer Klageeinreichung nicht generell zur Absetzung von Initiativen führen darf.

Auch wenn man sogenannte juristische Niederlagen vermeiden will und diese nicht als angenehm empfunden werden, gilt es, sie zu respektieren und auch als ein Funktionieren des Rechtsstaats zu sehen.

Auf dieses Prozedere aber eine Drohkulisse zur Beschneidung von Abgeordnetenrechten oder gar zu Ausschlüssen mit Parlamentsumgestaltungen aufzubauen, würde das Rechtsstaatsprinzip pervertieren und möglicher Weise Lähmungen von Verfahrensanstößen zur Folge haben.

Auch wenn anders gelagert, bitte ich beispielhaft an Parlamentsvorstöße für Parteiverbotsverfahren zu denken, welche auch der rechtlichen, der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegen. In 2003 schmerzlicher Ausgang beim Verbotsverfahren der NPD wegen V-Mann-Problematik und Jahre später aufgrund zu geringer Bedeutung. Hier oder bei zukünftigen Fällen Abgeordneten die Rechte zu entziehen, sollte sich keiner ausmalen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

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