Wie unterstützen Sie, dass Entscheidungen rechtskonform am individuellen Bedarf entschieden werden? Was tun Sie,damit im LK Fulda nicht auf Kosten der Bedürftigen gespart wird?
Sie sind im Landkreis Fulda zuständig: Landrat Woide kündigte öffentlich an, soziale Standards in der Eingliederungshilfe zur Kostensenkung abzusenken. Tatsächlich liegt der Landkreis Fulda bereits unter gesetzlichen Mindeststandards. Beispiel: Ein 16-jähriger Autist, seit 2015 als leistungsberechtigt anerkannt, erhält trotz attestiertem hohen Unterstützungsbedarf nur gekürzte Teilhabeassistenz. Fachliche Gutachten werden ignoriert, Anträge bleiben unbearbeitet, Hilfeplanverfahren finden nicht statt. Statt personenzentrierter Planung dominieren Kostenargumente. Das Jugendamt verweigert Beteiligung, Zielvereinbarungen und das persönliche Budget. Entscheidungen erfolgen willkürlich, teils rechtswidrig, gefährden das Kindeswohl und verletzen Beteiligungsrechte. Der Landkreis verstößt gegen Transparenz-, Mitwirkungs- und Schutzpflichten. Fragen an Landrat Woide zur Umsetzung inklusiver Jugendhilfe bleiben unbeantwortet.
Sehr geehrte Frau Dr. T.,
in diesem Portal sprechen Sie mich als Landtagsabgeordneten an. So sehe ich mein Engagement für bestmögliche Rahmenbedingungen für die ausführenden Kommunen bzw. Gebietskörperschaften, wohlwissend, dass vorliegend die Vorgaben der Bundesebene gemäß Sozialgesetzgebung umzusetzen sind.
Bei Bedarf führe ich zu den ausufernden Kosten im Sozialbereich und den Belastungsanteilen im Kreishaushalt aus. Entlastung bringen hier die auch durch mich initiierten und vorangetriebenen Anpassungen unter anderem im Finanzausgleichsgesetz oder auch anderer Mittelzuweisungen, zuletzt der Bundessondermittel an die kommunale Familie in nicht geringem Umfang.
Das alles kann die dramatische Entwicklung der vergangenen Jahre nicht ausgleichen, wobei die eingebrochene Einnahmenseite einer immer noch ausufernden Ausgabenseite gegenübersteht (weniger Einnahmen-, sondern Ausgabenproblem). Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf. Die verantwortungsbewusste Ausgestaltung mit Blick auf die gesamten Kreisaufgaben und ggf. Hebung von Synergien (auch mögliche Poolbildung bei Teilhabeassistenz) obliegt im vorliegenden Fall dem Landkreis Fulda.
Hier habe ich großes Vertrauen und sehe unseren Kreis auch in sozialen Fragen, zu denen überdies weitere Belastungen rund um Bürgergeld und Migration zählen, verantwortungsbewusst aufgestellt. Andernfalls würde ich mich als Kreistagsabgeordneter einsetzen und unterstützen, um Fürsorge aber auch Rechtskonformität gewährleistet zu sehen.
Ob in dem von Ihnen vorgebrachten Fall derartiges anzumahnen wäre, sehe ich derzeit nicht, schon gar nicht, ob Entscheidungen "willkürlich, teils rechtswidrig" erfolgen. Diese Beurteilung obliegt tatsächlich der Gerichtsbarkeit. Insbesondere müssten dann ebenfalls die Rechtsauffassung und Argumentation des Landkreises Fulda aufgenommen und auch diskutiert werden.
Und ganz wichtig steht nun einmal in unserem Rechtsstaat der Rechtsweg für eine rechtssichere und tiefgehende Prüfung offen, bei der juristisch in aller Tiefe und Umfänglichkeit aufbereitet werden kann. Eine tiefgehende Debatte in diesem Forum dagegen wird dies nicht leisten könnten und setzte überdies die Einholung weiterer Auskünfte durch mich voraus und nicht zuletzt das Einverständnis der betroffenen Familie, sämtliche Details offenzulegen und der Debatte zuzuführen.
Mit freundlichen Grüßen

