
Eine Erhöhung des Wehretats über das 2-Prozentziel hinaus darf daher nicht zu Lasten der Ausgaben im Bereich von Infrastruktur, Bildung oder des Sozialstaates führen. Daher kann ich notwendige Verteidigungsausgaben über das 2-Prozentziel hinaus nur befürworten, wenn Ausgaben und Investition in den anderen genannten Bereichen sichergestellt sind.