Als Vorsitzender des Medienausschusses: Planen Sie eine Anhörung zum bayerischen BR-Reformgesetz und zur verfassungsrechtlichen Frage der Rundfunkbeitrags-Blockade?
Zwei Vorgänge gefährden aktuell die Staatsferne des ÖRR nach Art. 5 GG. Erstens plant Bayern ein BR-Gesetz mit Pflicht-Informationsquote von 60 % und Programm-Vorgaben zu Faktenchecks. Laut BR-Intendantin Wildermuth würde damit die Politik zum Programmdirektor. Zweitens blockierten Ministerpräsidenten die KEF-empfohlene Beitragserhöhung auf 18,94 € mit programmpolitischen Forderungen. Das BVerfG hatte am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) geurteilt, dass finanzielle Druckmittel zur Programmsteuerung verfassungswidrig sind. Das Gericht verhandelt erneut am 23.6.2026 (Az. 1 BvR 2524/24 und 2525/24). Die KEF empfiehlt inzwischen 18,64 € ab 2027, was die Ausgangslage verkompliziert. Die grundsätzliche Frage der Staatsferne wird dadurch jedoch nicht aufgelöst. Werden Sie als Ausschussvorsitzender eine Sachverständigen-Anhörung zu diesen Fragen beantragen? Wie bewertet die Grünen-Fraktion die aktuelle Gefährdungslage für die Rundfunkfreiheit?

