Als Vorsitzender des Medienausschusses: Planen Sie eine Anhörung zum bayerischen BR-Reformgesetz und zur verfassungsrechtlichen Frage der Rundfunkbeitrags-Blockade?
Zwei Vorgänge gefährden aktuell die Staatsferne des ÖRR nach Art. 5 GG. Erstens plant Bayern ein BR-Gesetz mit Pflicht-Informationsquote von 60 % und Programm-Vorgaben zu Faktenchecks. Laut BR-Intendantin Wildermuth würde damit die Politik zum Programmdirektor. Zweitens blockierten Ministerpräsidenten die KEF-empfohlene Beitragserhöhung auf 18,94 € mit programmpolitischen Forderungen. Das BVerfG hatte am 20.7.2021 (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.) geurteilt, dass finanzielle Druckmittel zur Programmsteuerung verfassungswidrig sind. Das Gericht verhandelt erneut am 23.6.2026 (Az. 1 BvR 2524/24 und 2525/24). Die KEF empfiehlt inzwischen 18,64 € ab 2027, was die Ausgangslage verkompliziert. Die grundsätzliche Frage der Staatsferne wird dadurch jedoch nicht aufgelöst. Werden Sie als Ausschussvorsitzender eine Sachverständigen-Anhörung zu diesen Fragen beantragen? Wie bewertet die Grünen-Fraktion die aktuelle Gefährdungslage für die Rundfunkfreiheit?
Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Rundfunks liegt laut Kompetenzaufteilung im Grundgesetz im Wesentlichen bei den Ländern, entsprechend muss auch die Prüfung und Umsetzung eines Landesgesetzes im Bayerischen Landtag erfolgen. Dort ist der Ort, an dem eine verfassungsrechtlich konforme Ausgestaltung der Reform des Bayerischen Rundfunks sichergestellt werden muss.
Gleichzeitig ist der größere Rahmen entscheidend: Der Reformstaatsvertrag muss jetzt umfassend umgesetzt werden. Das ist eine gemeinsame Verantwortung der Länder, die auch ihre jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen entsprechend anpassen müssen. Ergänzend ist auch der Bund gefordert, insbesondere im Wettbewerbsrecht (GWB), um die im Reformstaatsvertrag vorgesehenen Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern rechtssicher zu ermöglichen.
In der Sache ist wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllt: die vielfältige und ausgewogene Darstellung politischer und gesellschaftlicher Debatten, die Bereitstellung von Dialogräumen sowie Orientierung und Einordnung, gerade in einer zunehmend digitalen und fragmentierten Medienöffentlichkeit. Dieser Auftrag setzt gerade voraus, dass redaktionelle Entscheidungen staatsfern getroffen werden.
Problematisch sind daher feste programmatische Vorgaben wie eine starre Informationsquote oder detaillierte Inhaltssteuerungen. Solche Vorgaben greifen unmittelbar in redaktionelle Freiheit ein und berühren damit die Rundfunkfreiheit nach Art. 5 GG.
Die aktuellen politischen Entwicklungen deuten darauf hin, dass die bayerische Staatsregierung auf Kritik, von Verbänden und auch von uns Grünen , reagiert hat und zentrale Punkte wie starre Quoten oder problematische Formulierungen zum „gesellschaftlichen Gestaltungsziel“ offenbar überarbeitet bzw. zurücknehmen will.
Positiv ist zudem, wenn Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt werden. Dabei sollte jedoch auch über eine zeitgemäße und stärker demokratisierte Besetzung dieser Aufsichtsgremien gesprochen werden, um gesellschaftliche Vielfalt noch besser abzubilden und Vertrauen zu stärken.
Zur Frage der Beitragsdebatte gilt: Die Blockade der von der KEF vorgeschlagenen Anpassung wurde von uns Grünen bereits im bayrischen Parlament klar kritisiert, nicht wegen der Beitragshöhe an sich, sondern weil Eingriffe in ein formal staatsfern angelegtes Verfahren problematisch sind. Letztlich ist hier die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

