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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.10.2024

Es ist wichtig, dass jede Person, die ihren Geschlechtseintrag ändert, den oder die Vornamen, die aus ihrer Sicht am besten zu ihr passen, bestimmen kann. Die Umsetzung des Gesetzes muss diesen Grundgedanken entsprechen und der Zugang niedrigschwellig möglich sein.

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• 02.10.2024

Große Sorgen machen ihm die Menschen, die in Sachsen oder Thüringen leben und die sich dem Rechtsruck entgegenstemmen.

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• 02.10.2024

Dieses Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt.

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• 21.10.2024

Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.

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• 23.08.2024

Um queere Menschen besser zu schützen und zu stärken, hat die Bundesregierung mit dem Aktionsplan „Queer Leben“ im vergangenen Jahr eine Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt beschlossen.

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• 02.12.2024

An öffentlichen Orten, an denen FKK gelebt wird, ist Nacktheit ein Teil des Verhaltenskodexes, den Besucher*innen bewusst akzeptieren, wenn sie diesen Ort aufsuchen. In diesem Kontext muss auch öffentliche Nacktheit von CSD-Teilnehmenden gesehen werden.

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