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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.10.2024

Es ist wichtig, dass jede Person, die ihren Geschlechtseintrag ändert, den oder die Vornamen, die aus ihrer Sicht am besten zu ihr passen, bestimmen kann. Die Umsetzung des Gesetzes muss diesen Grundgedanken entsprechen und der Zugang niedrigschwellig möglich sein.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 21.10.2024

Für die Bestimmung der Vornamen nach § 2 Abs. 3 SВGG sind die für die Anzahl der Vornamen allgemein gültigen Grundsätze anzuwenden. Dies bedeutet eine Höchstgrenze von maximal fünf Vornamen. Innerhalb dieses Rahmens kann die Anzahl der Vornamen im Zuge der Erklärung nach § 2 SBGG verändert (d. h. erhöht oder verringert) werden.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 23.08.2024

Um queere Menschen besser zu schützen und zu stärken, hat die Bundesregierung mit dem Aktionsplan „Queer Leben“ im vergangenen Jahr eine Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt beschlossen.

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