Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie treffen eine Versorgung mit ohnehin langen Wartelisten. Wie positionieren Sie sich dazu und was werden Sie politisch dagegen tun?
Sehr geehrter Herr Lehmann,
ich bin Psychotherapeutin aus Ihrem Wahlkreis in Köln. Jeden Tag arbeite ich mit Menschen in schweren psychischen Krisen – und muss gleichzeitig Menschen monatelang auf Therapieplätze warten lassen, denn es gibt viel zu wenig Plätze. Die beschlossenen Honorarkürzungen für ambulante Psychotherapie stellen ein besorgniserregendes und fatales Signal dar. Gerade jetzt, wo der Bedarf steigt, schwächt das die ambulante Versorgung massiv. Psychotherapeut*innen tragen täglich dazu bei, Leid zu lindern und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Wir benötigen Klärung und Unterstützung - das Bundesgesundheitsministerium sollte den Beschluss des Bewertungsausschusses in den nächsten zwei Monaten beanstanden. Bitte setzen Sie sich dafür ein, die Vorgaben an eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im Sozialgesetzbuch klar zu regeln. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
M. J.
Gesundheitspolitisch ist die Absenkung der psychotherapeutischen Leistungen im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken inakzeptabel. Nach Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 11.03.2026 soll die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent sinken.
Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeutinnen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen. Psychotherapeutische Arbeit muss adäquat finanziert werden. In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patientinnen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Honorarkürzung ein verheerendes Signal.
Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung. Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können.
Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet.
Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. Eine neue Bedarfsplanung ist überfällig.
Wir als Grüne Bundestagsfraktion haben dazu eine schriftliche Frage an die Bundesregierung eingereicht. Darin erkundigen wir uns, ob sie aus dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses Handlungsbedarf ableitet und ob sie plant, endlich die Bedarfsplanungsreform in der Psychotherapie voranzubringen. Die Antwort ist erschreckend unbefriedigend: Die Bundesregierung plant keine strukturellen Reformen.
Wir aber bleiben nicht untätig und haben deshalb den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir fordern darin eine Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung, die sich an dem aktuellen Hilfebedarf orientiert. Zusätzlich soll die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in einer eigenen Bedarfsplanung festgelegt werden.
Denn Kinder und Jugendliche können keine langen Strecken zu einer Praxis überwinden. Sie brauchen ein Versorgungsangebot vor Ort, das auch mit ihrer Kita, Schule oder kommunalen Unterstützungsangeboten vernetzt werden kann. Wir wollen, dass die Versorgung in Stadt und Land angeglichen wird, um gleiche gesundheitliche Lebensverhältnisse zu schaffen.
Obwohl Menschen auf dem Land nicht seltener psychisch erkranken als Menschen in der Stadt, sind in ländlichen Regionen oder in Gebieten wie dem Ruhrgebiet nur halb so viele psychotherapeutische Versorgungsangebote vorgesehen wie in der Stadt. Diese Schieflage muss endlich begradigt werden.
Für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen müssen wir gezielt mehr Versorgungsangebote schaffen, damit sie besseren Zugang in die ambulante Versorgung haben. Klar ist auch: Nur mit ausreichend Fachkräften ist die Patientenversorgung von morgen gesichert. Deshalb fordern wir endlich eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

