Die Einstufung einzelner Personen als gesichert rechtsextrem ermöglicht weder nach § 45 StGB noch nach Art. 18 GG den Ausschluss vom politischen Handeln. Willkür darf es in keinem Fall geben – das unterscheidet unseren demokratischen Rechtsstaat von autoritären Systemen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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