Frage von Toni R. •

Unterstützen Sie die rasche Wiedereinbringung eines verfassungskonformen BBVAngG und die zeit-/wirkungsgleiche Übertragung der TVöD-Erhöhungen auf die Bundesbeamtenbesoldung?

Das BBVAngG (BT-Drs. 20/14438) war zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und zur Vermeidung weiterer verfassungswidriger Unteralimentation gedacht, ist aber mit der Neuwahl verfallen.

Der neue TVöD-Abschluss (+3 % ab 1.4.2025, +2,8 % ab 1.5.2026) verschärft die Differenz zur Beamtenbesoldung deutlich.

Gewerkschaften fordern eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung sowie rückwirkende Geltung ab 1.1.2025.

Wie steht die SPD-Bundestagsfraktion aktuell dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Wie Sie richtig feststellen, ist der Regierungsentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) in der vergangenen Legislatur nicht mehr im Parlament verabschiedet worden. Obwohl der Entwurf bereits am 06. November im Kabinett beschlossen wurde, war eine Verabschiedung durch das Parlament aufgrund der verkürzten Wahlperiode nicht mehr möglich.

Wir als SPD-Fraktion setzen uns auch weiterhin für eine faire und verfassungskonforme Besoldung der Bundesbeamtinnen und -beamten ein. Wir erkennen ausdrücklich die herausragenden Leistungen des öffentlichen Dienstes an und halten es für geboten, dass sich diese Leistungen auch in einer angemessenen und verlässlichen Besoldung widerspiegeln.

Mit dem BBVAngG wollten wir diese verlässliche und angemessene Besoldung der Bundesbeamtinnen und -beamten sicherstellen, nachdem das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen deutlich gemacht hat, dass der durch das Alimentationsprinzip gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht gewahrt ist. Entsprechend ist auch in dieser Wahlperiode die rasche Wiedereinbringung eines verfassungskonformen Bundesbesoldungsgesetzes von uns gewollt.

Wir als SPD-Fraktion werden uns mit Nachdruck für eine faire und verfassungskonforme Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung einsetzen. Dabei halten wir eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung grundsätzlich für wünschenswert. Eine rückwirkende Geltung ab dem 1. Januar 2025 ist aus Sicht vieler Betroffener nachvollziehbar, weshalb wir uns im parlamentarischen Verfahren konstruktiv mit entsprechenden Forderungen auseinandersetzen werden. Vorerst bedarf es nun aber einer erneuten Anstoßung des Gesetzgebungsverfahrens durch das von der CSU geführte Innenministerium.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann, MdB

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