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Frage von Hans-Jürgen W. •

Sind Sie nun Bundestagsabgeordneter oder Staatssekretär ?

Sehr geehrter Herr Hartmann,
ich möchte gerne verstehen ob Sie nun gewählter Bundestagsabgeordneter sind oder Staatssekretär sind ? Oder ginge auch beides zusammen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen W.

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Sehr geehrter Herr W.

vielen Dank für Ihre Frage.

Ein Parlamentarischer Staatssekretär ist ein gewählter Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der ein Mitglied der Bundesregierung – in meinem Fall den Bundesminister der Verteidigung – bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte, bei Regierungsaufgaben und in der öffentlichen Wahrnehmung unterstützt. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Amt sind im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 geregelt.

Als Parlamentarischer Staatssekretär bin ich dem Minister beigegeben, ohne selbst Mitglied der Bundesregierung zu sein. Daher bin ich auch kein Kabinettsmitglied, sondern stehe in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund. Die offizielle Amtsbezeichnung lautet Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister“. Somit stelle ich als Parlamentarischer Staatssekretär ein Bindeglied zwischen Parlament und Regierung dar.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB

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