
Als Gesetzgeber gehen wir davon aus, dass Hinweisgebende ein anderes Schutzbedürfnis haben als Mitarbeitende, die für interne Meldestellen verantwortlich sind. Hinweisgebende riskieren häufig Repressalien, weil sie Missstände aufdecken. Meldestellen-Verantwortliche hingegen agieren innerhalb des Unternehmens oder der Behörde und sind in ihrer Rolle eher neutral.