Bisher hat der Internationale Gerichtshof in dem von Ihnen angesprochenen Verfahren noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sondern lediglich vorläufige Maßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen sind selbstverständlich völkerrechtlich bindend.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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