
(...) nach meinem Kenntnisstand werden Asylsuchende nicht auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht, sondern reisen wenn dann selbstständig über den Luftweg nach Deutschland. Für Einreiseversuche auf dem Luftweg gilt im Falle einer Asylbeantragung ein Sonderverfahren, das sogenannte Flughafenverfahren, wobei vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise - also noch im Transitbereich - das Asylverfahren durchgeführt wird, wenn die Antragstellenden sich nach mündlichem Schutzersuchen nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. (...)