(...) Das hier in Frage stehende Kriterium für eine völkerrechtlich legitime Tötung ist die unmittelbar bevorstehende Bedrohung für Leib und Leben von US-Bürgern. In diese Faktenlage haben wir als Abgeordnete und die Bundesregierung keine Einsicht und deshalb ist eine abschließende Wertung nicht möglich. (...)
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