Juristisch gesehen handelt es sich somit nicht um einen Bürger:innenentscheid, mit dem sich die Gegner:innen eines städtischen Vorhabens, die z.B. eine Olympiabewerbung, gegen den Stadtratsbeschluss zur Wehr setzen. Es gibt hier also keine gegnerische Partei. Rein rechtlich dürfte es der Stadt somit gestattet sein, einen Informationsflyer über ihr eigenes Projekt, über das sie abstimmen lässt, den Wahlunterlagen beizufügen.
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Wir hoffen, dass ein konstruktiver Dialog aller Beteiligten nach dem Volksentscheid möglich wird und appellieren an die Verantwortlichen, eine ausgewogene Transparenzkultur zu fördern, die auch den berechtigten Informationsanspruch der Hamburgerinnen und Hamburger ernst nimmt.
JA zum Zukunftsentscheid und JA zu mehr Transparenz.
Informationsfreiheit ist ein hohes Gut. In § 6 Abs.1 des Hamb. Transparenzgesetzes sind Ausnahmen aufgeführt, die hier auch unserer Auffassung nach greifen.
Damit wir dieses ehrgeizige Ziel erreichen können, setzen wir den Klimaplan Schritt für Schritt um – mit bereits sichtbaren Erfolgen bei der klaren Reduzierung von CO₂-Emissionen. Er findet Unterstützung in Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. So schaffen wir die Grundlage, unser Ziel zu erreichen, möglicherweise sogar früher als vorgesehen.
Traditionen wie das Zünden von Feuerwerkskörpern an Silvester sind tief in Deutschland verwurzelt, und für viele gehört es einfach dazu, das neue Jahr mit einem bunten Feuerwerk zu begrüßen.