
Wir Grüne betrachten – im Einklang mit dem Bundesfinanzhof (vgl. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-bundes) – das Solidarstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht als verletzt, sondern sehen es vielmehr als in besonderem Maße erfüllt an, wenn die 10 % der bestverdienenden Menschen in Deutschland einen Sonderbeitrag zu den weiterhin bestehenden Finanzierungsaufgaben der Wiedervereinigung leisten.