Ich kann Ihren Hinweis auf die Einordnung von Zigarren als Genuss- und Kulturgüter nachvollziehen.
Kurzum: Es geht um eine Anpassung des IFG an die Bedrohungslage der heutigen Zeit sowie um den Schutz staatlicher Arbeit.
Die von Ihnen angesprochene Entwicklung im Münchner Umland, etwa in Starnberg, wo Kassenpraxen wirtschaftlich unter Druck stehen und sich zunehmend Privatpraxen etablieren, ist mir bekannt und beschäftigt mich.
Vorgesehen ist eine Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab dem Jahr 2032, wonach zwei Drittel eines gewonnenen Lebensjahres der Erwerbsphase und ein Drittel der Rentenphase zugutekommen sollen.

