Herr Kiessling,wie rechtfertigen Sie Ihre Zustimmung zum GKV-Stabilisierungsgesetz, obwohl im Münchner Umland, etwa in Starnberg, Privatpraxen zunehmen und Kassenpraxen wirtschaftlich erheblich leiden
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugestimmt, weil die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zuletzt deutlich stärker gestiegen sind als die Einnahmen. Ohne ein entschlossenes Gegensteuern wären die Beiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebe weiter kräftig gestiegen. Mit dem am 10. Juli 2026 im Bundestag beschlossenen und vom Bundesrat gebilligten Gesetz haben wir notwendige Einsparungen in Milliardenhöhe realisiert, um die Beitragsstabilität zu sichern. Das war unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen unumgänglich.
Dabei war es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wichtig, mit einem ausgewogenen Maßnahmenpaket die hohe Versorgungssicherheit und Qualität im Gesundheitswesen dauerhaft zu gewährleisten und alle Leistungsbereiche in den Blick zu nehmen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dazu wichtige Nachbesserungen erreicht, etwa bei der Familienversicherung, beim Bundeszuschuss für Grundsicherungsempfänger und bei der finanziellen Entlastung der Krankenhäuser.
Die von Ihnen angesprochene Entwicklung im Münchner Umland, etwa in Starnberg, wo Kassenpraxen wirtschaftlich unter Druck stehen und sich zunehmend Privatpraxen etablieren, ist mir bekannt und beschäftigt mich. Gerade deshalb halte ich es für wichtig, die tatsächlichen Auswirkungen der Reform auf die ambulante Versorgung vor Ort weiter genau zu beobachten. Mit dem Gesetz wurden wesentliche Schritte für eine nachhaltige Finanzierung der GKV eingeleitet; die FinanzKommission Gesundheit wird zudem einen zweiten Bericht für zukünftige Strukturreformen vorlegen, in den ich die Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in unserer Region gerne einbringen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kießling MdB

