Rentner*innen erhalten zwar keine direkten Sonderzahlungen, sie können jedoch dennoch von den Entlastungspaketen durch die Verdopplung des Heizkostenzuschusses, das vergünstigte ÖPNV-Ticket sowie die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags profitieren
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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