Bisher ist uns Parlamentariern jenseits der Ankündigung noch kein konkreter Gesetzentwurf der Regierung zur Reform des IFG zugegangen. Sobald dieser vorliegt, werden wir ihn sehr genau prüfen und ihn voraussichtlich ablehnen, wenn die Änderungen tatsächlich dem entsprechen, was jetzt angekündigt wurde.
Als Grüne haben wir bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Bundestag eingebracht. Wir fordern darin eine Reform der Bedarfsplanung in der psychotherapeutischen Versorgung. Diese muss sich endlich am realen Hilfebedarf orientieren. Zudem wollen wir eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sowie eine Absicherung der Finanzierung in der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Meine Fraktion und ich gucken uns dabei in der Regel immer die Pakete mit den einzelnen Maßnahmen als Ganzes an, um zu bewerten, wer jeweils die Hauptlast zu tragen hat.

