Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, wird es die sog. "Aktiv-Rente" auch für Ruhestandsbeamte geben, die - neben ihrer Beamtenpension - zugleich auch Altersrente beziehen (Aktiv-Pension für Beamte) ?
Die derzeitige Rechts- und Ausgangslage für Versorgungsempfänger (Beamte/-innen):
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/anrechnung-von-renten-auf-die-pension-ein-kurzer-ueberblick/
...d.h. konkret:
Die Pension- resp. die Versorgungsbezüge von Ruhestandsbeamten/-innen werden auf den erreichbaren Versorgungshöchstsatz von 71,75 % gekürzt, wenn die Gesamtbezüge - bestehend aus Rente & Pension - diesen Höchstsatz übersteigen (..die Rente wird stets in voller Höhe ausgezahlt; die Pension wird immer entspr. gekürzt, wenn Rente & Pension - in Summe - den errechneten Höchstbetrag der Beamtenversorgung (71,75 %) übertreffen).
Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz,
gelten die steuerfreien 2.000 € i.R.d. "Aktiv-Rente" auch für die o.g. genannte- resp. "gebeutelte" Personengruppe, die zugleich Rente & GEKÜRZTE Pension bezieht ?
Müss(t)en diese (gedeckelten) Pensionäre & Rentner als Beamte od. Arbeitnehmer weiter arbeiten/dienen, um zus. 2.000 € KÜRZUNGSFREI zu erhalten ?
MfG
Michael P.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage zur geplanten Aktivrente und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehe gefreut. Gern möchte ich Ihnen nach kurzer Rücksprache mit den zuständigen Fachabgeordenten die Position der grünen Bundestagsfraktion dazu erläutern.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Aktivrente das Ziel, Menschen nach dem regulären Renteneintritt zu motivieren, länger erwerbstätig zu bleiben.
Grundsätzlich ist es richtig, Arbeit im Alter wertzuschätzen und attraktive Bedingungen für freiwilliges Weiterarbeiten zu schaffen. Allerdings sehen wir die aktuelle Ausgestaltung kritisch:
Hohe Kosten, geringe Wirkung: Laut Schätzung des Bundesfinanzministeriums belaufen sich die Kosten der Aktivrente auf rund 900 Millionen Euro jährlich - andere Berechnungen gehen sogar von mehreren Milliarden Euro aus. Gleichzeitig erwarten wissenschaftliche Institute nur sehr geringe zusätzliche Beschäftigungseffekte (z. B. ca. 15.000 zusätzliche Erwerbstätige).
Ungerechte Verteilung der Vorteile: Von der Regelung profitieren vor allem Menschen, die ohnehin länger arbeiten – übrigens meist in besser bezahlten und körperlich weniger belastenden Berufen. Menschen mit geringem Einkommen oder gesundheitlichen Einschränkungen können dagegen seltener über das Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben. Dadurch entstehen erhebliche Mitnahmeeffekte und eine soziale Schieflage.
Zweifelhafte Verfassungsmäßigkeit: Die Aktivrente begünstigt Erwerbseinkommen ausschließlich aufgrund des Alters. Diese selektive steuerliche Begünstigung wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, da sie nicht an die tatsächliche Leistungsfähigkeit anknüpft.
Benachteiligung bestimmter Berufsgruppen: Selbstständige - etwa im Handwerk, in der Kultur- und Kreativwirtschaft oder im Bereich der freien Lehre - sind bislang weitgehend von den Plänen ausgeschlossen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch kontraproduktiv, da gerade in diesen Bereichen der Fachkräftemangel besonders spürbar ist.
Fehlende Differenzierung bei besonderen Belastungen: Erwerbsgeminderte oder schwerbehinderte Rentner*innen leisten mit einer Weiterarbeit oft deutlich mehr als Gesunde im regulären Rentenalter. Für diese Gruppen wäre eine Sonderregelung sachgerecht, die im akt. Entwurf nicht vorgesehen ist.
Speziell zu Ihrer konkreten Fragestellung: Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.
Wir teilen das Ziel, die Erwerbstätigkeit älterer Menschen zu erleichtern, sehen in der vorliegenden Ausgestaltung der Aktivrente aber erhebliche Gerechtigkeits- und Wirksamkeitsprobleme.
Wir setzen uns daher für eine gerechtere und zielgenauere Förderung ein - insbesondere für diejenigen, die im Alter unter prekären Bedingungen arbeiten oder deren Weiterarbeit für den Erhalt wichtiger Versorgungsstrukturen (z. B. in Handwerk, Pflege oder Kultur) entscheidend ist.
Mit freundlichen Grüßen nach Köln!
Konstantin v. Notz

