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Konstantin von Notz
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Frage von Michael P. •

Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz, wird es die sog. "Aktiv-Rente" auch für Ruhestandsbeamte geben, die - neben ihrer Beamtenpension - zugleich auch Altersrente beziehen (Aktiv-Pension für Beamte) ?

Die derzeitige Rechts- und Ausgangslage für Versorgungsempfänger (Beamte/-innen):
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/anrechnung-von-renten-auf-die-pension-ein-kurzer-ueberblick/

...d.h. konkret:
Die Pension- resp. die Versorgungsbezüge von Ruhestandsbeamten/-innen werden auf den erreichbaren Versorgungshöchstsatz von 71,75 % gekürzt, wenn die Gesamtbezüge - bestehend aus Rente & Pension - diesen Höchstsatz übersteigen (..die Rente wird stets in voller Höhe ausgezahlt; die Pension wird immer entspr. gekürzt, wenn Rente & Pension - in Summe - den errechneten Höchstbetrag der Beamtenversorgung (71,75 %) übertreffen).

Sehr geehrter Herr MdB Dr. von Notz,
gelten die steuerfreien 2.000 € i.R.d. "Aktiv-Rente" auch für die o.g. genannte- resp. "gebeutelte" Personengruppe, die zugleich Rente & GEKÜRZTE Pension bezieht ?

Müss(t)en diese (gedeckelten) Pensionäre & Rentner als Beamte od. Arbeitnehmer weiter arbeiten/dienen, um zus. 2.000 € KÜRZUNGSFREI zu erhalten ?

MfG
Michael P.

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