Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Kündigungsfrist vertraglich zu verkürzen. Dennoch kann sich bei tatsächlicher Auflösung des Mietverhältnisses lediglich der Mieter auf diese vom gesetzlichen Standard abweichen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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