In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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