
Die Regierung von Oberbayern hatte die von Ihnen genannte Liegenschaft in der Vergangenheit bereits überprüft und festgestellt, dass vor einer Belegung mit Geflüchteten äußerst umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen des Bestandsgebäudes erfolgen müssten, die einen erheblichen, nicht vertretbaren finanziellen Aufwand bedeuten würden