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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Ralph K. •

Hallo Herr Herrmann, warum hat das Thema Volksentscheid (nach dem Vorbild der Schweiz) nicht Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden?

Ich finde, in der heutigen Zeit der immer größer werdenden Spaltung unserer Gesellschaft wäre es ein gutes Signal, wenn wir Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Entscheidungen / Gesetzen ein Mitspracherecht bekommen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 24. April 2025, in der Sie sich mit Blick auf den kürzlich geschlossenen Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ angesichts der größer werdenden Spaltung unserer Gesellschaft für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene nach dem Vorbild der Schweiz aussprechen.

Welche Ziele in einem Koalitionsvertrag vereinbart werden, entscheiden die Koalitionspartner selbst, wobei sie sich nicht selten auf Kompromisse verständigen müssen.  

In Bayern sind Volksbegehren und Volksentscheide sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in der Bayerischen Verfassung fest verankert. Im bundesweiten Vergleich ist Bayern das Land, in dem von diesen direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten am häufigsten Gebrauch gemacht wird. Gleichwohl können die hierbei gewonnenen Erfahrungen nicht ohne Weiteres auf die Bundesebene übertragen werden. Bundesthemen sind oftmals höchst komplex, die ein Aushandeln von Kompromissen notwendig machen und nicht auf eine bloße Ja-/Nein-Entscheidung reduziert werden können. Außerdem wirken die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene könnte den Einfluss der Länder auf die Bundesgesetzgebung schwächen.

Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird. Dies hat sich seither hervorragend bewährt. Die generelle Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden bedürfte einer Änderung des Grundgesetzes, für die jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich wäre. Entsprechende Mehrheiten dafür sind jedoch leider nicht in Sicht.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL 

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