
Die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke ist aus meiner Sicht und auch nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung ein großer Fehler.
CSU-Fraktion
Die Legalisierung von Cannabis für Genusszwecke ist aus meiner Sicht und auch nach Meinung der Bayerischen Staatsregierung ein großer Fehler.
Unsere Verfassungsväter und -mütter haben sich im Grundgesetz bewusst für eine repräsentative Demokratie entschieden, in der das Volk durch alle vier Jahre neu gewählte Volksvertreter vertreten wird.
Zwar gehöre ich als Bayerischer Innenminister weder dem Deutschen Bundestag noch der Bundesregierung an, kann Ihnen aber mitteilen, dass die Kleine Anfrage bereits von der Bundesregierung beantwortet und auf der Internetseite des Deutschen Bundestages öffentlich zugänglich gemacht wurde (Drucksache 20/15035).
Berichte, wonach er bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, beruhen auf einem Missverständnis: Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum.
Die Bayerische Polizei achtet seit der Legalisierung von Cannabis bei Verkehrskontrollen verstärkt im Rahmen des Streifendienstes auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr.
Alkohol und Cannabis haben zwar gemein, dass sie Fahrzeugführer in Ihrer Verkehrstüchtigkeit beeinflussen können. Eine einfache Gleichsetzung von Alkohol mit Cannabis ist aber dennoch nicht möglich.