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Antwort von Jamila Anna Schäfer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 14.05.2025

Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.

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• 14.05.2025

Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.

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• 14.05.2025

Nach geltendem Recht können straffällig gewordene Ausländer*innen nach der Verbüßung einer Haftstrafe abgeschoben werden, wenn keine Abschiebehindernisse bestehen. Diese Regelungen bestehen bereits heute und sie müssen rechtsstaatlich korrekt umgesetzt werden.

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• 12.02.2025

Ich persönlich plane mein Studium zeitnah abzuschließen, auch wenn es neben dem parlamentarischen Alltag in einer schwierigen Regierung und als Mutter eines Kleinkinds eine Herausforderung ist

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• 12.02.2025

Ich persönlich plane mein Studium zeitnah abzuschließen, auch wenn es neben dem parlamentarischen Alltag in einer schwierigen Regierung und als Mutter eines Kleinkinds eine Herausforderung ist

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• 12.02.2025

Die Entscheidung, ausländische Staatsoberhäupter zu ehren, basiert auf diplomatischen Traditionen und der Förderung internationaler Beziehungen. Aber das sollte aus unserer Sicht nicht im Widerspruch dazu stehen, auch das Engagement unserer eigenen Bürger*innen noch stärker zu würdigen, auch mit öffentlichen Ehrungen.

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