Frage von Lars L. • 17.08.2025

Antwort ausstehend von Sebastian Striegel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich werde Ihren Vorschlag in die politische Diskussion in unserer Fraktion und bei unserem Koalitionspartner einbringen und ihn auch mit dem Justizminister erörtern, um das weitere Vorgehen zu entscheiden
Wir halten den geforderten Hochschulabschluss für richtig, verweisen jedoch auf § 10a PAO, der Ihnen vielleicht den Weg zum Patentanwalt öffnet.
Ob diese im Falle der Patentanwälte überholt wären, kann ich ehrlicherweise nicht einschätzen.
Es gibt einen Weg, wie Personen mit FH-Abschluss Patentanwälte werden können. Über eine Petition kann ihr Anliegen an den Bundestag gerichtet werden.
Ich setze mich für eine bessere Anerkennung beruflicher Abschlüsse in der BLV ein. Ziel ist eine transparente Bewertung nach Kompetenzen.