Warum gibt s keine gesetzliche Frist f.Arbeitgeber zur Abgabe der Arbeitsbescheinigung , ohne diese ist eine ALG1 Leistung faktisch nicht möglich?
ALG 1 kann nur mit Vorlage einer Arbeitsbescheinigung fertig bearbeitet werden, wieso gibt es daher keine Fristsetzung durch Gesetzgeber? Wird hiermit versucht die Anzahl registrierter und bearbeiteter Leistungsbezieher zu mindern?
https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsbescheinigung

Sehr geehrter Herr T.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ein Arbeitgeber hat auf Verlangen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers oder auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können (insbesondere die Arbeitsbescheinigung). Die Daten sind elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Er handelt ordnungswidrig, wenn er die Arbeitsbescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von 2.000 Euro geahndet werden.
Eine gesetzliche Frist ist nicht erforderlich, weil die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgeber unter Benennung einer konkreten Frist und Hinweis auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit auffordern kann, die Daten der Arbeitsbescheinigung zu übermitteln. Dabei kann sie die Dauer der Frist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen festlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB