Ich vermute, dass eine Änderung im anzurechnenden Einkommen zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Grundrentenzuschlags Ihrer Frau geführt hat. Sollte das anzurechnende Einkommen sinken, könnte es wieder zu einer Auszahlung der Grundrente kommen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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