Konkret zu Ihrer Frage: Ja, Ihre Rechte sind zwischen den beiden Titeln gleich. Sie müssen zwei Jahre in einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung arbeiten (z.B. als Fachlagerist). Danach ist jede Beschäftigung möglich.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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