Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.03.2024

Wenn Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind, müssen sie nicht per Zertifikat nachgewiesen werden. Das sollte bei der Frage nach Deutschkenntnissen bei Ihnen als Muttersprachler mit entsprechendem Abitur einer deutschsprachigen Schule zutreffen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 15.03.2024

Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.

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