
Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben. Bitte wenden Sie sich dazu an das serbische Innenministerium oder andere zuständige serbische Behörden.
©Max Neudert
Ich kann Ihnen dazu keine Antwort geben. Bitte wenden Sie sich dazu an das serbische Innenministerium oder andere zuständige serbische Behörden.
Erst einmal eine grundsätzliche Einschätzung: Weder ALG I noch ein Gründungszuschuss stellen einen Ausschlussgrund von der Einbürgerung dar.
In den kommenden Monaten wird es darum gehen, dieses Vorhaben grundrechtskonform und rechtssicher auszugestalten. Wichtig bleibt, dass Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden und die Speicherung der Daten im Einklang mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben erfolgt.
Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.
Wie Sie schreiben, wurde im Koalitionsvertrag festgehalten, die beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren auslaufen zu lassen. Sonst ändert sich nichts.
Wir werden unsere militärische, zivile und politische Unterstützung der Ukraine stärken und fortsetzen, damit sie sich gegen den russischen Aggressor effektiv verteidigen und sich in Verhandlungen behaupten kann