Frage von Hukhma L. • 28.03.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 10.04.2024
Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.
Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.
Bis zum 27.06. wird weiterhin die alte Rechtslage angewendet
Das Gesetz tritt am 27.06.2024 in Kraft
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend für Neugeborene.