Frage von Maher Q. • 18.04.2024
Antwort ausstehend von Hakan Demir SPD
Die Anträge für die Einbürgerung sind deshalb noch in der "alten" Fassung, weil bis zum 27.06. noch das Gesetz in der aktuellen Fassung gültig ist, die die Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen zulässt.