Hakan Demir
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Frage von Massimo B. •

Stromsteuer: Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, auch Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten – und ist eine Änderung in absehbarer Zeit geplant?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich frage mich, warum die Stromsteuer nur für Unternehmen gesenkt wurde, während private Haushalte wie meiner weiterhin voll belastet werden.

Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, auch Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten – und ist eine Änderung in absehbarer Zeit geplant?

Ich bin überzeugt, dass solche Entscheidungen das Vertrauen in die Politik weiter schwächen und das aktuelle Umfragetief der SPD zusätzlich befeuern werden.

Über eine ehrliche Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
M. B.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

danke für Ihre Frage.

Alle Maßnahmen im Koalitionsvertrag haben wir unter den sogenannten Finanzierungsvorbehalt gestellt. Das bedeutet, dass Abwägungsentscheidungen getroffen werden müssen, da nicht alle Vorhaben gleichzeitig finanzierbar sind, obwohl wir im Koalitionsvertrag beispielsweise die Stromsteuersenkung für alle als Ziel erklärt haben. Die Sicherung von Arbeitsplätzen war hier das entscheidende Argument, warum sich aktuell auf die Senkung der Stromsteuer für nur produzierende Gewerbe beschränkt wurde.

Allerdings entlasten wir die Bürger:innen bei Energiepreisen beispielsweise durch das Senken der Netzentgelte, was für eine vierköpfige Familie eine Ersparnis von 100 Euro im Jahr ausmacht. Darüber hinaus entfällt die Gasspeicherumlage, was bei den Betroffenen auch noch einmal eine Reduktion von ca. 60 Euro bedeutet. Die Stromsteuersenkung würde eine weitere Ersparnis von ca. 80 Euro im Jahr bedeuten. Diese Ersparnis pro Haushalt würde den Staat allerdings insgesamt ca. 5,4 Milliarden Euro kosten. Diese Summe ist aktuell nicht verfügbar, ohne dass in anderen Bereichen gespart werden müsste. Deshalb hat sich die Koalition dazu entschlossen, es in einem ersten Schritt bei der Senkung der Netzentgelte und der Aufhebung der Gasspeicherumlage zu belassen. Trotzdem ist das Ziel weiterhin, die Stromsteuer für alle zu senken. Das ist besonders im Sinne von uns als SPD, die auch Entlastungen für die Breite der Bevölkerung erzielen möchte.

Wir haben in diesem Haushalt zahlreiche Vorhaben, die vor allem der Wirtschaft Stabilität geben sollen. So haben wir im Deutschen Bundestag den sogenannten Investitions-Booster beschlossen, der Unternehmen Anreize geben soll, in Deutschland zu investieren. Gleichzeitig haben wir das Sondervermögen, das nicht Gegenstand des allgemeinen Hausaltes ist, sondern für Investitionen in die Infrastruktur ausgegeben werden soll. Dadurch soll ein Wirtschaftswachstum erzeugt werden, welches dem Staat dann auch weitere Einnahmen gibt, um die Ziele des Koalitionsvertrages (u. a. die Senkung der Stromsteuer für alle) dann auch zu realisieren. 

Zur Förderung von energiearmen Haushaltsgeräten gibt es seit 2021 einige Neuerungen der Energieeffizienzklassen von D bis A+++, die die Verbesserung der Energieeffizienz vorantreiben sollen. Bei vielen Gerätetypen sind die Plus-Klassen bereits weggefallen und auch in den nächsten Jahren wird dieses strengere Energieeffizienzlabel auf weitere Gerätetypen ausgeweitet werden. Neben dem Stromverbrauch fließen dabei zukünftig beispielsweise auch die Reparaturfreundlichkeit, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Wiederverwertung am Ende der Lebensdauer mit in die Bewertung ein. Damit soll eine klimafreundliche Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Bis zum Jahr 2030 sollen alle Geräte- und Produktgruppen ein neues EU-Energieeffizienzlabel mit der Einstufung von A bis G erhalten. Damit soll auch Druck auf die Händler:innen aufgebaut werden, neue, effizientere Geräte zu entwickeln, damit diese wieder in eine der höheren Klassen eingruppiert werden können und somit attraktiver für Kund:innen werden.

Nach Schätzungen der Europäischen Kommission kann mit diesen neuen Maßnahmen bis 2030 so viel Strom gespart werden, wie Belgien und Luxemburg zusammen in einem Jahr verbrauchen.

Darüber hinaus haben wir uns im Koalitionsvertrag auch auf die Verbesserung der Energieeffizienz durch entsprechende steuerliche Anreize und Marktsignale geeinigt. Dazu sollen das Energieeffizienzgesetz und das Energiedienstleistungsgesetz novelliert, vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf muss noch erarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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