Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.04.2025

Leider ist es auch in Rücksprache mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat so, dass nicht Ihr früherer Status als ausländische Fachkraft, sondern ihr gegenwärtiger Status als Deutscher für die Frage des Elternnachzugs ausschlaggebend ist.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 13.01.2025

Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen.

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