Hakan Demir
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Frage von Khaled I. •

Gibt es eine Übergangsregelung für die geplante Abschaffung des StAG § 10 Abs. 3?

Warum ist keine Übergangsregelung im Gesetzentwurf für die geplante Abschaffung der "Turbo-Einbürgerung" erwähnt?

Können Sie in den entsprechenden Lesungen im Bundestag dieses Problem hervorheben?

Was passiert mit den schon eingereichten Anträgen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr I.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Als SPD hätten wir die 3-Jahres-Einbürgerung erhalten. Die Menschen erfüllen hohe Voraussetzungen. Sie sprechen ausnahmslos Deutsch auf dem Niveau C1, also auf akademischem Niveau. Sie haben sich neben der Erfüllung aller anderer Voraussetzungen wie Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung oder Straffreiheit vor allem dadurch ausgezeichnet, dass sie sich ehrenamtlich engagieren oder besondere schulische oder berufliche Erfolge vorweisen können. Diese Menschen habe sich unserer Ansicht nach die schnelle Gleichberechtigung in Deutschland verdient. Auch andere Länder wie Kanada haben Einbürgerungsmöglichkeiten nach drei Jahren. Aus meiner war es weiterhin eine gute Idee, die 3-Jahres-Einbürgerung im letzten Jahr einzuführen. 

Ich erkenne aber auch an, dass es an dieser Regelung viel Kritik gab. Viele Menschen können sich nicht vorstellen, dass man wirklich in 3 Jahren so in einem neuen Land Fuß fasst, dass man die Staatsangehörigkeit erhalten sollte. Und die CDU/CSU hält die Einbürgerungsreform des letzten Jahres ohnehin in weiten Teilen für falsch hält. Vor diesem Hintergrund ist es aus meiner Sicht ein sinnvoller Kompromiss, die 3-Jahres-Einbürgerung wieder abzuschaffen, aber auch klarzustellen, dass andere wichtige Fortschritte wie die 5-Jahres-Einbürgerung, die Mehrstaatigkeit oder der einfachere Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten bleiben. Ein solcher Kompromiss kann aus meiner Sicht die Debatte versachlichen und die tatsächlichen - in meiner Erwartung positiven - Aspekte der Reform zur Geltung kommen lassen. 

Jetzt sprechen Sie aber zu Recht an, wie sich ein solcher Kompromiss auf Menschen auswirkt, die Ihre Anträge bereits eingereicht haben. Ich stimme Ihnen zu, dass bei den Verhandlungen im Bundestag auf jeden Fall die Frage des Umgangs mit laufenden Fällen, insbesondere wenn diese sehr weit fortgeschritten sind, beraten werden muss. Ich habe dies auch in meiner Rede im Rahmen der 1. Lesung des Gesetzes deutlich gemacht: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7633425#url=aHR0cHM6Ly93d3cuYnVuZGVzdGFnLmRlL21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjMzNDI1&mod=mediathek

Falls Sie selbst von einer möglichen Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung betroffen sind, würde ich Ihnen empfehlen, Ihre Situation auch den zuständigen Abgeordneten von der CDU/CSU zu schildern. Es ist immer gut, wenn alle Regierungsparteien über die negativen Folgen einzelner Gesetze informiert sind. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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