Als Deutscher die doppelte Staatsbürgerschaft(türkische)beantragen. Wie ist der Stand der Dinge.
Sehr geehrter Herr Demir, ich bin mit einer gebürtigen Türkin(deutscher Pass)verheiratet. Sie will jetzt die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen. Das würde ich als Deutscher(pensionierter Beamter)auch gerne beantragen. Ist das für mich möglich(verliere ich den Beamtenstatus?)Ich bin Miteigentümer eines Hauses in der Türkei. Wir leben 3 Monate in der Türkei und 3 Monate in Deutschland, so immer im Wechsel. Ich habe ein Ikamet.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Für die doppelte Staatsbürgerschaft gibt es seit der Reform im letzten Jahr von deutscher Seite keine Einschränkungen mehr - egal ob man als Kind ausländischer Eltern in Deutschland aufwächst, sich als Migrant:in in Deutschland einbürgern lässt oder als Deutsche/r im Ausland eine weitere Staatsbürgerschaft annimmt. Auch für Beamte gibt es keine Einschränkungen bei der Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Begrenzungen kann es natürlich noch durch entsprechende Vorschriften anderer Länder geben, aber das klären Sie ja mit den türkischen Behörden.
Ich bin außerdem sehr froh darüber, dass ich Ihnen mitteilen kann, dass diese wichtige Reform auch in der aktuellen Koalition mit der Union erhalten bleibt. Die SPD konnte in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen erhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir