
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Gehalt decken, das sie von ihrem Arbeitgeber beziehen, ist es unerheblich, ob sie dieses Gehalt für Ihren regulären Job oder für die Umschulung beziehen.
©Max Neudert
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Gehalt decken, das sie von ihrem Arbeitgeber beziehen, ist es unerheblich, ob sie dieses Gehalt für Ihren regulären Job oder für die Umschulung beziehen.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist schon nach Art. 20a des Grundgesetzes Pflicht der staatlichen Gewalten.
Grundsätzlich sollte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor einer Änderung der Regelung zur Verlustverrechnung abgewartet werden.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.
Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen
Ich setze mich weiter dafür ein, dass diese Situation schnellstmöglich behoben wird