
Leider kann ich Ihnen noch keine Informationen zum weiteren Zeitplan für noch ausstehende migrationspolitische Vorhaben geben.
©Max Neudert
Leider kann ich Ihnen noch keine Informationen zum weiteren Zeitplan für noch ausstehende migrationspolitische Vorhaben geben.
Wie in den bisherigen meiner Antworten bleibt es dabei: Die Staatsangehörigkeitsreform gilt für alle - sowohl für Ausländer:innen in Deutschland, die sich einbürgern lassen möchten, als auch für Deutsche im Ausland, die eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten.
Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch das Gehalt decken, das sie von ihrem Arbeitgeber beziehen, ist es unerheblich, ob sie dieses Gehalt für Ihren regulären Job oder für die Umschulung beziehen.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist schon nach Art. 20a des Grundgesetzes Pflicht der staatlichen Gewalten.
Grundsätzlich sollte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor einer Änderung der Regelung zur Verlustverrechnung abgewartet werden.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.