Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 11.07.2024

Mir ist keine Klage bekannt und ich bin mir sicher, dass im Zusammenhang mit der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch für den - nicht realistischen - Fall, dass die Mehrstaatigkeit verfassungsrechtlich angegriffen würde, würden Sie auf keinen Fall automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie in der Zwischenzeit eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 09.07.2024

Die Kriterien für die beschleunigte Einbürgerung sind ein Deutsch-Sprachniveau auf der Stufe C1, die Lebensunterhaltssicherung ohne Inanspruchnahme von Ausnahmen sowie eben die "besonderen Integrationsleistungen".

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