
Grundsätzlich sollte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor einer Änderung der Regelung zur Verlustverrechnung abgewartet werden.
©Max Neudert
Grundsätzlich sollte diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor einer Änderung der Regelung zur Verlustverrechnung abgewartet werden.
Leider kann ich Ihnen noch keine Updates zur Abschaffung des Sprachnachweises beim Ehegatt:innen-Nachzug nach Deutschland geben.
Volljährige Kinder können nur in Härtefällen mit- oder nachreisen
Ich setze mich weiter dafür ein, dass diese Situation schnellstmöglich behoben wird
Die Feststellung von C1-Sprachkenntnissen wird durch die zuständige Behörde vor Ort festgestellt. Gesetzlich hat die Ampel-Regierung bei der Reform kein spezifisches Zertifikat festgeschrieben - der Nachweis kann also auch auf alternativem Wege erfolgen.
Ich würde Sie bitten, diese Frage Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde zu stellen, bei der Sie auch den Einbürgerungsantrag gestellt haben.