Es ist auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin möglich, eingebürgert zu werden. Es ist aber richtig, dass die Behörde vor Ort dies im konkreten Einzelfall prüfen muss und ich Ihnen daher kein generelles Ja oder Nein mitteilen kann.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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