Die aktuelle Rechtslage, nach der es auch bei fehlender Lebensunterhaltssicherung Ausnahmen gibt, wenn die Person ihre finanzielle Situation "nicht zu vertreten hat", ist daher eine gute Lösung.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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