
Auch wenn Sie langfristig ins Ausland gezogen sind oder Ihr deutscher Pass abgelaufen ist, so verlieren Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
©Max Neudert
Auch wenn Sie langfristig ins Ausland gezogen sind oder Ihr deutscher Pass abgelaufen ist, so verlieren Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als Fachkraft eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Wenn Sie mit Ihrer Rente Ihren Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen bewältigen, so steht Ihrer Einbürgerung nichts im Wege
Fragen zum Wechsel von Aufenthaltstiteln besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/)