Hakan Demir
Antwort 14.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wer beispielsweise mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling eine Ausbildung absolviert und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, kann auch eingebürgert werden.

Hakan Demir
Antwort 19.12.2023 von Hakan Demir SPD

Der Umgang mit den Fällen, in denen wie bei Ihnen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt.

Hakan Demir
Antwort 11.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreter:innen der Partei, deutlich.

Hakan Demir
Antwort 11.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wie bereits geschrieben, ehemalige deutsche Staatsangehörige können, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen, wiedereingebürgert werden und mit der neuen Regelung dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten besitzen.

Hakan Demir
Antwort 11.12.2023 von Hakan Demir SPD

Die Stellungnahme des Bundesrates liegt wie immer vor und ist Teil der Beratungen. Da wir derzeit mitten in den Beratungen sind, kann ich Ihnen aber noch keine weiteren Auskünfte geben, da bitte ich um Verständnis.

Hakan Demir
Antwort 15.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wie Sie richtigerweise schildern, ist es bei Inhaber:innen eines Aufenthaltstitels nach § 16b so, dass Sie erst in einen anderen Titel wechseln müssen, bevor Sie eingebürgert werden können - beispielsweise in die Niederlassungserlaubnis oder einen Titel der Erwerbsmigration.