Wer beispielsweise mit einer Niederlassungserlaubnis oder als anerkannter Flüchtling eine Ausbildung absolviert und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, kann auch eingebürgert werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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