Zu den Voraussetzungen der Einbürgerung zählt u.a. die Sicherung des Lebensunterhalts. Wenn Sie - ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen - Einkommen verdienen, können Sie eingebürgert werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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