Hakan Demir
Antwort 13.12.2023 von Hakan Demir SPD

Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.

Hakan Demir
Antwort 13.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wie Sie sagen, zum 1. Januar 2024 werden die Prozesse in Berlin zentralisiert.

Hakan Demir
Antwort 12.12.2023 von Hakan Demir SPD

Wir sind noch wortwörtlich mitten in den Beratungen, um letzte Punkte zu klären.

Hakan Demir
Antwort 14.12.2023 von Hakan Demir SPD

In Bezug auf die Fristen wird es nach dem neuen Gesetz so sein, dass man - wenn alle Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt sind - nach 5 Jahren im Rahmen der Anspruchseinbürgerung den deutschen Pass bekommen kann.

Hakan Demir
Antwort 12.12.2023 von Hakan Demir SPD

Mit der Staatsangehörigkeitsreform werden doppelte Staatsangehörigkeiten ermöglicht - sowohl für Ausländer in Deutschland, als auch für Deutsche im Ausland, die sich einbürgern lassen möchten. Entsprechend ist eine Beibehaltungsgenehmigung - egal für wen - nicht mehr notwendig und wird abgeschafft.